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   BVerwG, 14.03.1990 - 6 C 26.88   

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BVerwG, 14.03.1990 - 6 C 26.88 (https://dejure.org/1990,10168)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1990 - 6 C 26.88 (https://dejure.org/1990,10168)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1990 - 6 C 26.88 (https://dejure.org/1990,10168)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Anerkennung eines wehrpflichtigen Sanitätssoldaten als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Leistung des Kriegsdienstes mit der Waffe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 6 C 26.88
    Es wird unter Beachtung der vom Senat u.a. in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zur Anerkennung von "Altantragstellern" und auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Kläger seinen Antrag erst über ein Jahr nach dem Ende seines als Sanitäter geleisteten Grundwehrdienstes gestellt hat (vgl. dazu insbesondere Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -), zu prüfen haben, ob der Kläger die von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat.
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 6 C 26.88
    Das Verwaltungsgericht und die Kammer für Kriegsdienstverweigerung haben ihre gegenteilige Auffassung im wesentlichen auf die Ausführungen des erkennenden Senats in seinen Urteilen vom 27. November 1985 - u.a. BVerwG 6 C 5.85 - (BVerwGE 72, 241) gestützt.
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86

    Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 6 C 26.88
    Der Senat hat jedoch inzwischen insbesondere durch sein Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - (BVerwGE 80, 62 = Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 9) und anschließend in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13. Januar 1989 - BVerwG 6 C 54.87 -) entschieden, daß wehrpflichtige Ärzte, Sanitäter und sonstige Personen, die aufgrund ihrer allgemeinen Wehrpflicht zum Sanitätsdienst in der Bundeswehr herangezogen werden sollen, ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG haben.
  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 6 C 26.88
    Es wird unter Beachtung der vom Senat u.a. in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zur Anerkennung von "Altantragstellern" und auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Kläger seinen Antrag erst über ein Jahr nach dem Ende seines als Sanitäter geleisteten Grundwehrdienstes gestellt hat (vgl. dazu insbesondere Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -), zu prüfen haben, ob der Kläger die von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat.
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anträgen auf

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 6 C 26.88
    Es wird unter Beachtung der vom Senat u.a. in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zur Anerkennung von "Altantragstellern" und auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Kläger seinen Antrag erst über ein Jahr nach dem Ende seines als Sanitäter geleisteten Grundwehrdienstes gestellt hat (vgl. dazu insbesondere Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -), zu prüfen haben, ob der Kläger die von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat.
  • BVerwG, 13.01.1989 - 6 C 54.87

    Rechtsschutzbedürfnis für Anerkennungsverfahren wehrpflichtiger Angehöriger des

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 6 C 26.88
    Der Senat hat jedoch inzwischen insbesondere durch sein Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - (BVerwGE 80, 62 = Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 9) und anschließend in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13. Januar 1989 - BVerwG 6 C 54.87 -) entschieden, daß wehrpflichtige Ärzte, Sanitäter und sonstige Personen, die aufgrund ihrer allgemeinen Wehrpflicht zum Sanitätsdienst in der Bundeswehr herangezogen werden sollen, ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG haben.
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